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talentXperts - Verein für ganzheitliche Entwicklung und Bildung

Unsere AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FERIENCAMPS

Gültigkeit für Verbraucher (Erziehungsberechtigte, Eltern)

Veranstalter: Talentxperts – Verein für ganzheitliche Entwicklung und Bildung (VTX)
Stand: Februar 2026

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Veranstalter

(1) Vertragspartei und Veranstalter

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten als verbindliche Grundlage für Vertragsbeziehungen zwischen:

Talentxperts – Verein für ganzheitliche Entwicklung und Bildung
Rotenhofgasse 17/K/G/1
1100 Wien
ZVR: 1424212418

(nachfolgend „Veranstalter" genannt)

und

Verbrauchern (Erziehungs-/Obsorgeberechtigten) (nachfolgend „Erziehungsberechtigte" oder „VB" genannt), die Feriencamps, Ferienbetreuungen, Schullandwochen und weitere Bildungs- und Betreuungsangebote für ihre Kinder oder Kinder in Obsorge (nachfolgend „Teilnehmer/innen" oder „TN" genannt) in Anspruch nehmen.

Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige und publizierte/übermittelte Fassung dieser AGB.

(2) Kooperation

Die Angebote werden durchgeführt von Talentxperts in Kooperation mit Danc'In Schools (Danc'In Schools GmbH, Rotenhofgasse 17/1, 1100 Wien). Talentxperts ist alleiniger Veranstalter und Vertragspartner. Danc'In Schools stellt Marke, Räumlichkeiten, Material und ggf. Personal zur Verfügung. Alle Verträge, Haftungsfragen und Kommunikation erfolgen ausschließlich mit Talentxperts.

(3) Anwendungsbereich und Erweiterung

Diese AGB gelten für alle Feriencamps, Ferienbetreuungen und Schullandwochen. Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB auf weitere Leistungen und Tätigkeitsfelder (z. B. Workshops, Tageskurse, Online-Bildungsangebote, Spezialprogramme) auszuweiten. Eine Anpassung der AGB erfolgt dann per Mitteilung auf der Website und/oder per E-Mail.

(4) Geltung dieser AGB

Mit der Anmeldung zum Angebot erkennen die Erziehungsberechtigten diese AGB als verbindlich an. Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen der Erziehungsberechtigten gelten nur, wenn und soweit der Veranstalter deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(5) Vertretung und Vollmacht

Der jeweilige Erziehungsberechtigte, welcher die Anmeldung des teilnehmenden Kindes unterzeichnet, gilt als „Erziehungsberechtigter" und Vertragspartner dieser AGB. Mit seiner Anmeldung versichert er, dass alle Obsorgeberechtigten des TN mit dessen Teilnahme einverstanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, haftet der Erziehungsberechtigte dem Veranstalter gegenüber für den daraus entstehenden Schaden.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Erziehungsberechtigte wird in persönlichen Gesprächen und/oder schriftlichen und/oder audiovisuellen Angeboten über sämtliche Details und den Preis der Leistung aufgeklärt.

Die Anmeldung zu einem Angebot stellt für den Erziehungsberechtigten ein verbindliches Angebot auf Durchführung/Teilnahme an der Leistung dar.

Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme durch den Veranstalter oder Versand einer entsprechenden Rechnung durch diesen zustande. Der Platz kann vom Veranstalter nur nach bezahlter (Anzahlung oder) Gesamtzahlung garantiert werden.

§ 3 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

(1) Leistungsumfang

Gegenstand des Vertrages ist die verbindliche Teilnahme an dem beworbenen Angebot. Die Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, im Prospekt oder auf der Website ist als beispielhaft zu betrachten. Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem beworbenen Inhalt, die nach Vertragsschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Gesamtleistung führen.

(2) Ausnahmen

Ausgenommen davon sind Angebote von expliziten Leistungen, aus denen ersichtlich ist, dass die relevanten Leistungen gebucht wurden. Hier werden Änderungen im Falle der Notwendigkeit mit dem Erziehungsberechtigten abgesprochen.

§ 4 Mitgliedschaft und Preise

(1) Automatische Mitgliedschaft und Leistungen

Mit der Anmeldung zu einem Angebot wird das Kind automatisch Fördermitglied im Verein Talentxperts.

Mitgliedschaft:

  • Gültigkeitsdauer: 1. Januar – 31. Dezember des Anmeldejahres (Kalenderjahr)

  • Mitgliedsbeitrag: €100 pro Kalenderjahr (einmalig)

(2) Mitgliedsleistungen und Rabatte

Die Mitgliedschaft beinhaltet folgende Leistungen:

a) Rabattierter Preis für ein Angebot pro Kalenderjahr: Die Mitgliedschaft berechtigt zu einem (1) Angebot/Camp pro Kalenderjahr zum reduzierten Preis von €180 (für Standard-Camps). Der Gesamtpreis beträgt dann €100 Mitgliedsbeitrag + €180 AngebotsPreis = €280.

b) Weitere Angebote im selben Kalenderjahr: Zusätzliche Angebote/Camps im selben Kalenderjahr kosten den Standardpreis von €280 oder erhalten einen Treue-Rabatt von 10% (= €252). Der Mitgliedsbeitrag wird nicht erneut erhoben.

c) Rabatt auf Merchandise: 20% auf Danc'In Schools Merchandise und Veranstaltungsmaterialien (gilt für alle Angebote, unabhängig von der Anzahl)

d) Foto- und Videonutzung: Bestandteil der Mitgliedschaft (siehe § 10 Abs. 4)

e) Mitgliedsausweis: Eines pro Mitgliedschaftsjahr

(3) Preisgestaltung und Beispiele

Standardpreis für ein Camp/Angebot: €280

Preisberechnung:

SzenarioBerechnungGesamtpreis

1. Angebot 2026 (Neu-Mitgliedschaft)€100 Mitgliedschaft + €180 Angebot€280

2. Angebot 2026 (Treue-Rabatt)€280 – 10%€252

2. Angebot 2026 (Vollpreis)€280€280

Zwei Wochen fortlaufend 2026Woche 1: €280; Woche 2: €252€532

Nächstes Jahr 2027 (Mitgliedschaft erneuert)€100 Mitgliedschaft + €180 Angebot€280

(4) Geschwisterrabatt

Ab dem zweiten Kind einer Familie reduziert sich das Angebots-Entgelt um €50. Der Mitgliedsbeitrag von €100 pro Kind bleibt unverändert.

Beispiel:

  • Erstes Kind: €100 Mitgliedschaft + €180 Camp = €280

  • Zweites Kind: €100 Mitgliedschaft + €130 Camp (€50 Rabatt) = €230

  • Drittes Kind: €100 Mitgliedschaft + €130 Camp (€50 Rabatt) = €230

(5) Limitierung des Mitgliedschaftsvorteils

Die Mitgliedschaft berechtigt nicht unbegrenzt zu dem reduzierten Preis von €180. Dieser gilt maximal für ein Angebot pro Kalenderjahr. Alle weiteren Angebote im selben Kalenderjahr unterliegen dem Standardpreis (€280) oder einem Treue-Rabatt (€252). Diese Regelung dient der wirtschaftlich sinnvollen Preisgestaltung und zur Wahrung der Unterscheidung zwischen Mitgliedsbeitrag und Leistungsentgelt.

(6) Zahlungspflicht

Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich mit Annahme des Vertrages durch den Veranstalter zur Zahlung des vereinbarten Preises. Die Zahlung wird mit Anmeldung fällig. Der Veranstalter versendet eine Rechnung per E-Mail, die die Zahlungsmodalitäten enthält.

(7) Zahlungsrücktritt

Leistet der Erziehungsberechtigte die Zahlung trotz Fälligkeit nicht, so ist der Veranstalter berechtigt (aber nicht verpflichtet), vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall eines vom Erziehungsberechtigten verschuldeten Vertragsrücktritts ist der Veranstalter berechtigt, Rücktrittskosten gemäß § 5 zu verrechnen.

§ 5 Stornobedingungen und Rücktritt

(1) Rücktritt des Erziehungsberechtigten

Der Erziehungsberechtigte kann jederzeit vor Beginn des Angebots von diesem zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt sollte schriftlich erfolgen (E-Mail an camps@talentxperts.at oder per Einschreiben).

(2) Stornobedingungen

Um rechtzeitig und ordnungsgemäß planen zu können, richten sich die Stornogebühren ungeachtet der Stornogründe wie folgt:

RücktrittStornogebühr

bis 30 Tage vor Leistungsbeginn50% des Gesamtpreises*

bis 2 Wochen vor Leistungsbeginn80% des Gesamtpreises*

später als 2 Wochen vor Leistungsbeginn100% des Gesamtpreises*

Nichterscheinen ohne vorherige Rücktrittsanmeldung100% des Gesamtpreises*

*Gesamtpreis = Mitgliedsbeitrag (€100, falls Neubuchung) + Angebots-Entgelt + Zusatzleistungen (z. B. Mittagessen)

(3) Stornoversicherung

Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Stornoversicherung (z. B. Europäische Reiseversicherung). Informationen unter www.europaeische.at

§ 6 Rücktrittsrecht des Veranstalters

(1) Absage bei Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann bei Nichterreichung einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl (in der Regel 25 Plätze; kann auf der Ausschreibung reduziert werden) die Veranstaltung auch kurzfristig absagen und vom Vertrag zurücktreten, ohne dass ihm Schadensersatzpflichten entstehen.

Der Erziehungsberechtigte wird unverzüglich informiert, wenn feststeht, dass die Veranstaltung nicht durchgeführt wird. Der eingezahlte Preis wird unverzüglich zur Gänze zurück.

(2) Verantwortung für Nichterreichung

Sollte die Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl durch schuldhaftes Verhalten des Erziehungsberechtigten verursacht sein (z. B. durch Unterlassung beworbener Werbemaßnahmen), kann der Veranstalter Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies wird jedoch vorab deutlich kommuniziert.

§ 7 Veranstaltungshinweise, Anforderungen an Teilnehmer und Aufsichtspflicht

(1) Gesundheitliche Informationen

Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, den Veranstalter zu informieren, falls dem TN aufgrund gesundheitlicher Gründe (Allergien, Unverträglichkeiten, Erkrankungen, Medikamenteneinnahmen, körperliche oder geistige Beeinträchtigungen) die Ausübung der angebotenen Aktivitäten nicht unbeeinträchtigt möglich ist.

Alle relevanten Informationen müssen vollständig und wahrheitsgetreu im Anmeldeformular angegeben werden, damit der Veranstalter seine Leistung ordnungsgemäß erfüllen kann.

(2) Selbstständige Entlassung

Der Erziehungsberechtigte erklärt mit seiner Unterschrift, ob das TN am Ende der Veranstaltung selbstständig nach Hause entlassen werden darf oder nicht. TN, die nicht selbstständig entlassen werden dürfen, sind rechtzeitig zum Ende der Veranstaltungszeit in die Verantwortung des Erziehungsberechtigten zu übergeben. Ist dies nicht möglich, behält sich der Veranstalter vor, etwaige Zusatzkosten (z. B. zusätzliche Aufsichts- und Fahrtzeit) dem Erziehungsberechtigten zu verrechnen.

(3) Aufsichtspflicht während der Veranstaltungszeiten

Die Aufsichtspflicht obliegt den Betreuern und Trainern des Veranstalters während der angegebenen Veranstaltungszeiten (z. B. 8:00–16:00 Uhr oder 9:00–17:00 Uhr, je nach Ausschreibung).

Die Aufsicht wird nach den Vorgaben des Kinderschutzkonzepts des Veranstalters ausgeübt, das eine altersgerechte, kontinuierliche Überwachung und Begleitung der Teilnehmer durch qualifiziertes Personal vorsieht. Die Anzahl und Qualifikation der Aufsichtspersonen richten sich nach den kommunizierten Betreuungszeiten und den geltenden Sicherheitsstandards des Veranstalters.

Zeiten außerhalb der angegebenen Veranstaltungsstunden (z. B. frühe Ankunft vor Veranstaltungsbeginn oder verspätete Abholung nach Veranstaltungsende) fallen nicht unter die Aufsichtspflicht des Veranstalters. Der Erziehungsberechtigte ist in diesen Fällen verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Kind selbstständig zum Veranstaltungsort kommt oder abgeholt wird.

(4) Verhaltensregeln und Ausschluss

Die TN haben allen Anweisungen der Betreuer Folge zu leisten und sich an die für die jeweilige Veranstaltung geltenden Regeln zu halten. Gleiches gilt für allenfalls für den Veranstaltungsort geltende Hausordnungen oder Hausregeln.

Der Veranstalter behält sich vor, TN, die sich den Regeln nicht anpassen können oder wollen – insbesondere aufgrund von eigenem Fehlverhalten wie Störung des ordnungsgemäßen Ablaufs, Selbstgefährdung oder Gefährdung anderer, Beschädigung fremden Eigentums, körperliche oder verbale Gewalt – nach Rücksprache mit dem Erziehungsberechtigten ohne Ersatz der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen.

Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, nach Aufforderung durch den Veranstalter für die sofortige Abholung des TN zu sorgen.

§ 8 Gesundheit, Infektionsschutz und medizinische Notfälle

(1) Infektionskrankheiten

TN mit ansteckenden und/oder anzeigepflichtigen Krankheiten (z. B. Masern, Keuchhusten, Windpocken, Magen-Darm-Infektionen) können ihre Teilnahme am Angebot nicht antreten bzw. nicht fortsetzen, um die Ansteckungsgefahr weiterer TN möglichst zu vermeiden.

Es kann keine Rückerstattung für Leistungen gewährt werden, die aufgrund von Krankheit nicht in Anspruch genommen werden. Der Erziehungsberechtigte wird empfohlen, eine Stornoversicherung abzuschließen.

(2) Medizinische Versorgung im Notfall

Sollte ein TN während der Veranstaltung ärztliche Hilfe benötigen, gehen alle Zusatzkosten – wie Fahrten zu Ärzten und Krankenhäusern oder notwendige medizinische Versorgung – zu Lasten des Erziehungsberechtigten. Diese Kosten sind nach Vorlage der Quittungen unverzüglich zu erstatten, sofern der Veranstalter in Vorlage getreten ist.

Der Veranstalter und seine Mitarbeiter sind berechtigt, grundlegende Erste-Hilfe-Leistungen durchzuführen (z. B. Pflaster aufkleben, Wunde desinfizieren).

(3) Versicherungspflicht des Erziehungsberechtigten

Der Abschluss einer Unfall- und/oder Haftpflichtversicherung für das TN ist die Verpflichtung des Erziehungsberechtigten. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schadensansprüche von TN oder Dritten.

§ 9 Haftung

(1) Haftungsbeschränkung

Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es wird festgehalten, dass der Veranstalter mit Kooperationspartnern (z. B. Danc'In Schools) zusammenarbeitet, für deren Handeln oder Unterlassen der Veranstalter im Rahmen dieser Bestimmung keine über die ordentliche Sorgfalt hinausgehende Haftung übernimmt.

(2) Haftungsausschluss für Wertsachen und Sachschäden

Der Veranstalter haftet nicht für Wertgegenstände (Schmuck, Geld, Elektronik etc.), die während der Veranstaltung verloren gehen, abhanden kommen oder gestohlen werden. Der Erziehungsberechtigte wird empfohlen, derartige Gegenstände nicht zum Camp mitzugeben.

Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die Kursteilnehmer während oder außerhalb der Veranstaltung, auf den Veranstaltungsflächen, an ihrem Vermögen oder an ihrem Körper erleiden, sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz des Veranstalters zurückzuführen sind.

(3) Haftung des Erziehungsberechtigten

Der Erziehungsberechtigte haftet für alle Personen- und Sachschäden während der Dauer der Veranstaltung (auch an Ausrüstung des Veranstalters), sofern diese auf schuldhaftes Verhalten des TN zurückzuführen sind.

§ 10 Datenschutz, Werbung und Fotos/Videos

(1) Datenspeicherung

Kundendaten werden bei Vertragsabschluss insbesondere zur Vertragsabwicklung und für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.

(2) Datenschutzerklärung

Auf die ausführliche Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters wird hingewiesen. Eine Weitergabe der Daten erfolgt neben gesetzlich verpflichteter Übermittlung gegebenenfalls nur an:

  • Kreditkartenunternehmen oder Zahlungsdienstleister (zur Zahlungsabwicklung)

  • Transportunternehmen, Beherbergungs- oder Gastronomiebetriebe (zur Leistungserbringung)

  • Steuerberater (zur Erfüllung steuerrechtlicher Verpflichtungen)

  • Versicherungen (bei Schadensfall)

(3) Werbung und Newsletter

Der Veranstalter nutzt und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Erziehungsberechtigten und des TN für eigene werbliche Zwecke (z. B. Newsletter, Infos zu zukünftigen Veranstaltungen). Der Erziehungsberechtigte kann der Nutzung seiner Daten zu diesem Zweck jederzeit widersprechen, indem er seinen Widerspruch unter dem Kennwort „Datenschutz" per E-Mail an datenschutz@talentxperts.at versendet. Seine Daten werden dann gelöscht.

(4) Fotos und Videos – Mitgliedschaftsbestandteil

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung (und damit mit der Mitgliedschaft) erklärt sich der Erziehungsberechtigte einverstanden, dass sämtliche Fotos und Videos, die während der Veranstaltung vom Veranstalter angefertigt werden, zu folgenden Zwecken genutzt werden können:

  • Dokumentation: Für interne Zwecke, Jahresberichte und zur Verfügung für Eltern/Familien

  • Werbung: Für die Website des Veranstalters, Social-Media-Kanäle, Prospekte und Marketingmaterialien

  • Kooperationen: Weitergabe an den Kooperationspartner Danc'In Schools zu nicht-kommerziellen Werbezwecken

Die Aufzeichnungen werden vorwiegend auch für Dokumentationszwecke angefertigt und den Familien zur Verfügung gestellt. Eine Weitergabe an Dritte zur Nutzung über das bloße Ansehen hinaus findet nicht statt.

(5) Abschlussveranstaltungen

Der Erziehungsberechtigte erklärt sich einverstanden, dass das TN an sämtlichen Abschlussveranstaltungen des Veranstalters teilnehmen darf und auf der Bühne auftreten darf. Der Erziehungsberechtigte erteilt dazu seine Zustimmung gemäß § 6 Abs 7 des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 (KJBG).

(6) Merchandise und Verkauf

Der Veranstalter ist berechtigt, bei Veranstaltungen exklusiv Merchandise (CDs, T-Shirts, Poster, Fotos, etc.) zu verkaufen.

§ 11 Leistungshindernisse und höhere Gewalt

(1) Schlechtwetter und Absage

Bei Absage der Veranstaltung wegen Schlechtwetter oder aus anderen Gründen (außer bei höherer Gewalt gemäß Abs. 2) am Tag der Veranstaltung erhält der Veranstalter das Bruttoentgelt. Ersparte Aufwendungen werden im Zusammenhang mit einem Ersatztermin abgezogen.

Ein Entfall der Veranstaltung durch Schlechtwetter oder durch mangelhafte Vorbereitung seitens des Erziehungsberechtigten ist nicht als höhere Gewalt zu werten.

(2) Höhere Gewalt

Ist der Veranstalter aus Gründen höherer Gewalt (z. B. Krankheit der Betreuer, Unfall, Transportschaden, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Streiks, etc.) nicht in der Lage, die vertragsgemäße Leistung zu erbringen, entfällt die Gegenleistungspflicht des Erziehungsberechtigten für das Honorar der nicht erfüllten Leistung. Ein Erfüllungs- oder sonstiger Ersatzanspruch wird bei Gründen höherer Gewalt ausgeschlossen, jedoch werden beide Parteien sich um einen Ersatztermin bemühen.

(3) Ersatztermin

Ein Ersatztermin wird einvernehmlich vereinbart. Der Veranstalter verrechnet zusätzlich entstandene Selbstkosten.

§ 12 Sonstige Bedingungen

(1) Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien (1010 Wien).

(2) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Inhalt dem unwirksamen möglichst nahekommt.

(3) Schriftform

Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Erziehungsberechtigten sind ausschließlich die schriftlich festgehaltenen Auftragsbedingungen maßgebend. Ergänzende oder entgegenstehende mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Änderungen und Zusätze sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich getroffen und akzeptiert wurden.

(4) Zustimmung zu den AGB

Mit der Buchung der Veranstaltung erklärt der Erziehungsberechtigte, diese AGB gelesen und verstanden zu haben. Er erklärt sich gleichzeitig mit sämtlichen Klauseln einverstanden und akzeptiert sie als verbindlich.

(5) Änderungen der AGB

Der Veranstalter behält sich vor, diese AGB bei Erweiterung des Tätigkeitsfeldes oder Anpassung an neue rechtliche Anforderungen zu aktualisieren. Eine Mitteilung erfolgt per Website-Update und/oder per E-Mail. Wesentliche Änderungen werden dem Erziehungsberechtigten vorab mitgeteilt.

Stand: Februar 2026

Kontakt für Fragen:
camps@talentxperts.at
+43 660 5433906

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